Die vorschriftskonforme Beförderung von gefährlichen Gütern ist komplex
Die Beförderung gefährlicher Güter ist stark reglementiert. Die Vereinten Nationen geben sogenannte Modellvorschriften heraus, welche weltweit einheitliche Kriterien für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und die Dokumentation von gefährlichen Gütern regeln. Die grenzüberschreitende Strassenbeförderung von Gefahrgut richtet sich nach dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse ADR. Das ADR wird auch für den nationalen Verkehr in der Schweiz mittels der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse SDR in Kraft gesetzt. Die grenzüberschreitende Eisenbahnbeförderung von Gefahrgut richtet sich nach der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter RID. Das RID wird für den nationalen Verkehr mittels der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen RSD in Kraft gesetzt.
Gefahrgutausbildung
Alle Mitarbeitenden, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, nachweislich unterwiesen sein.
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